Mietinteressenten

Unsere Mietobjekte liegen im gesamten Stadtgebiet von Pforzheim (Nordstadt, Oststadt, Brötzingen, Maihälden, Rodgebiet/Weiherberg, Haidach, Buckenberg und Büchenbronn) sowie in Mühlacker und Würm.

Ja, für eine Mietwohnung müssen Sie eine Kaution in Höhe von 3 Kaltmieten bei uns hinterlegen.

Kreditauskünfte zur Vertragssicherheit sind mittlerweile bei jedem neuen Mietverhältnis üblich. Auch wir führen nach der schriftlichen Einverständniserklärung des Mietinteressenten eine Bonitätsprüfung bei der SCHUFA durch. Die Auskunft macht ersichtlich, ob z. B. nicht vertragsgemäße Abwicklungen von Krediten oder anderweitige Verpflichtungen bestehen, eine eidesstattliche Versicherung abgegeben wurde oder Haftanordnungen zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung vorliegen.

Nein, wir vermieten unsere Mietwohnungen provisionsfrei.

Ja, wir haben unterschiedliche Abstellmöglichkeiten für Ihr Fahrzeug (Garage, Stellplatz, Tiefgarage) in unserem Bestand. Für unsere Mieter ist die Anmietung einer Garage/Stellplatzes umsatzsteuerfrei, für Nicht-Mieter verstehen sich die Mietpreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Nein! Das sichtbare Anbringen einer Satellitenschüssel am Balkon oder Gebäude ist nicht gestattet, außer es werden folgende Vorgaben eingehalten: Aufstellung nur innerhalb des Balkons. Keine feste Verbindung mit dem Gebäude, Balkongeländer oder Fenster. Positionierung so weit wie möglich unterhalb der Balkonbrüstung (von Außen nicht bzw. kaum sichtbar). Lose Kabelverlegung mittels dünner Kabel durch die Balkontürabdichtung (keine Bohrungen durch Fensterrahmen oder Mauerwerk).

Generell gilt, dass die Haltung von Haustieren keine Gefahr oder Belästigung der Hausgemeinschaft darstellen darf. Im Falle einer Haustierhaltung sagen wir Ihnen gerne, welche Haustiere Sie problemlos halten dürfen.

Da wir in unserem Bestand sowohl freifinanzierte als auch öffentlich geförderte Wohnungen haben, ist ein WBS nicht immer zwingend notwendig, um bei uns eine Wohnung anmieten zu können. Sollte ein WBS erforderlich sein, wird in unserem Angebot darauf hingewiesen.

Den WBS können Sie beim Jugend- und Sozialamt (Abteilung: Wohnungswesen) in der Zehnthofstraße 10-12, 75175 Pforzheim beantragen. Den Antrag gibt es auch zum online ausfüllen oder zum ausdrucken.

Schritt 1: Bevor wir Ihnen eine Mietwohnung anbieten können, benötigen wir von Ihnen einen vollständig ausgefüllten Bewerber-Fragebogen und eine Schufa-Erklärung. Diese Formulare können Sie online auf unserer Homepage Online-Fragebogen ausfüllen.

Schritt 2: Sofern wir eine passende Wohnung für Sie haben, werden wir mit Ihnen einen Besichtigungstermin vereinbaren bzw. Sie bitten, mit dem derzeitigen Mieter einen Termin zu vereinbaren.

Schritt 3: Nach der erfolgten Besichtigung geben Sie uns bitte schnellstmöglich Bescheid, ob Sie Interesse an der Mietwohnung haben oder nicht. Bei konkretem Interesse benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen: Kopie vom Personalausweis, Einkommensnachweis (letzten drei Lohn- / Gehaltsabrechnung) bzw. Rentenbescheid oder Übernahmebescheid des Sozialamtes/Jobcenter und evtl. einen Nachweis der Mietschuldenfreiheit vom bisherigen Vermieter.

Fragen von Mieterinnen und Mietern

Die An- bzw. Abmeldung übernehmen wir für Sie. Bei der Übergabe bzw. Abnahme der Wohnung lesen wir gemeinsam die Zählerstände Ihres Stromzählers ab und wir geben dann die Zählerstände an die Stadtwerken weiter.

Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, damit der Ein- bzw. Auszug individuell geregelt werden kann.

Wir bitten die Angehörigen des verstorbenen Kontakt mit dem jeweiligen Vermieter aufzunehmen und uns eine Kopie der Sterbeurkunde einzureichen, denn mit dem Tod des Mieters endet nicht automatisch das Mietverhältnis. Ist der Mieter alleinstehend, d. h. wohnt er allein, so geht das Mietverhältnis bei seinem Tod auf seine Erben über. Sind mehrere Personen gemeinsam Mieter (z. B. Ehegatten), so besteht das Mietverhältnis beim Tod eines Mitmieters mit den Überlebenden weiter. Mitmieter und Erben können das Mietverhältnis mit einer Frist von drei Monaten kündigen.

Sie erhalten nach Beendigung des Mietverhältnisses und Auszug aus Ihrer Wohnung die Kaution zurück, wenn die Wohnung im vertragsgemäßen Zustand an uns zurückgegeben wurde und keine offenen Forderungen (z. B. Miet- oder Nebenkostenrückstände) gegen Sie vorliegen. Dann erhalten Sie die Kaution in der Regel innerhalb einer angemessenen Bearbeitungszeit von 4 bis 8 Wochen zurück. Sollte die Kautionsrückzahlung noch ausstehen, nehmen Sie bitte unter der folgenden Telefonnummer Kontakt zu uns auf: 07231/9302-42.

Wir bitten Sie, uns die Wohnung im mietvertraglich vereinbarten Zustand zurückzugeben, eventuelle Schönheitsreparaturen rechtzeitig vor Ende der Mietzeit auszuführen, alle Schäden/Mängel zu beheben und Ihre eigenen Einbauten/Gegenstände zu entfernen. Gerne bieten wir Ihnen ein Vorabnahmetermin über die vertragsgemäße Rückgabe der Wohnung an.

Der Mietvertrag kann vom Mieter bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Kalendermonats gekündigt werden, d. h. es besteht eine 3-monatige Kündigungsfrist. Das Kündigungsschreiben bedarf der schriftlichen Form und muss von allen im Mietvertrag aufgeführten Mietparteien unterschrieben werden.

Wir haben für Sie zahlreiche Tipps zum Energiesparen zusammengestellt, die Sie unter der Rubrik Ratgeber finden.

Wer sich ausgesperrt hat, sollte sich an einen Schlüsseldienst wenden, da wir für Wohnungstüren keine Reserveschlüssel bei uns deponieren. Die für uns tätige Hausmeisterfirma Ali Morad-Hausmeisterdienst steht Ihnen als qualifizierter Schlüsseldienst gerne zur Seite (Mobil: 0176-23389588) Wir empfehlen Ihnen jedoch, einen Wohnungsschlüssel bei einer Person Ihres Vertrauens zu hinterlegen.

Handelt es sich um eine zentrale Schließanlage (Haustür- und Wohnungsschlüssel sind identisch) können Schlüssel- und Schlossnachbestellungen schriftlich (Online-Formular oder PDF-Formular) über uns unter Angabe der auf dem Schlüssel befindlichen Bezeichnung getätigt werden. Ist dies nicht der Fall können Sie die Schlüssel selbst nachmachen lassen und uns über die Anzahl der neu bestellten Schlüssel informieren.

In unserer Hausordnung heißt es: „Lärm belastet alle Hausbewohner. Halten Sie deshalb die allgemeinen Ruhezeiten von 13.00 bis 15.00 Uhr und von 22.00 bis 7.00 Uhr ein und vermeiden Sie jede über das normale Maß hinausgehende Lärmbelästigung. Stellen Sie Fernseh-, Rundfunkgeräte, andere Tonträger sowie Computer auf Zimmerlautstärke ein; auch deren Benutzung im Freien (Balkon, Loggien, usw.) darf Ihre Nachbarn nicht stören.“

In diesem Fall sollten Sie uns die Störung in schriftlicher Form (Lärmprotokoll) unter Angabe von Datum, Uhrzeit, Dauer und Art der Störung mitteilen. Falls es Zeugen gibt, sollten diese die beschriebenen Unzulänglichkeiten mit Ihrer Unterschrift bestätigen. Telefonische Beschwerden bzw. nicht wie oben ausgeführte Beschwerden können von uns nicht ordnungsgemäß bearbeitet werden.

Tritt in Ihrer Wohnung ein Schaden auf, so sollten Sie diesen umgehend bei uns melden. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 07231 9302-0. Außerhalb unserer Geschäftszeiten bitten wir Sie, die Aushangtafeln mit den Notfallnummern in Ihren Treppenhäusern zu beachten.

Sollten Sie feststellen, dass Sie eine Miete einmal nicht zahlen können, so bitten wir Sie, sich frühzeitig mit unserem Forderungsmanagement unter der Telefonnummer 07231 9302-29 in Verbindung zu setzen.

Eine Änderung Ihrer Bankverbindung teilen Sie uns bitte schriftlich mit, um Fehler zu vermeiden.
Gerne können Sie hierfür unser Formular benutzen.

Kaufinteressenten

Damit wir Ihnen eine Wohnung zum Kauf anbieten können, bitten wir Sie, unseren Fragebogen (PDF) für Kaufinteressenten auszufüllen. Diesen können Sie online auf unserer Homepage ausfüllen.

Fragen von Eigentümern

Falls wir als Verwalter einem Verkauf zustimmen müssen (entsprechend einer Regelung in der Teilungserklärung), erhalten wir vom Notar automatisch eine Ausfertigung des Kaufvertrags. Sofern eine Zustimmung nicht erforderlich ist, müssen Sie uns unverzüglich über den Verkauf schriftlich informieren und den neuen Eigentümer mit Namen, Adresse und Geburtsdatum benennen. Des Weiteren müssen Sie das Datum der Wohnungsübergabe und Ihre neue Adresse bekanntgeben. Nachdem das Grundbuchamt den neuen Eigentümer eingetragen hat, benötigen wir von Ihnen das Datum der Eintragung.

Die Hausgeldzahlungen, also die Vorauszahlungen auf die gemeinschaftlichen Jahresausgaben, ändern sich nur, sofern ein entsprechender Beschluss über einen neuen Wirtschaftsplan erfolgte. Der Beschlussformulierung muss eine Fälligkeit zu entnehmen sein. Zu diesem Fälligkeitsdatum wird von uns die Veränderung vorgenommen.

Als Instandhaltungsrücklage werden die liquiden Mittel bezeichnet, die der Gemeinschaft für die Finanzierung großer Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen dienen sollen. Mit den Rücklagen werden Beträge angespart, die in der Regel im laufenden Geschäftsjahr nicht zu Ausgaben führen und so auf dem Konto der Gemeinschaft angesammelt werden. Beschließt die Gemeinschaft eine Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahme, so können die Maßnahmen aus der Instandhaltungsrücklage voll oder teilweise finanziert werden.

Unsere Betriebshaftpflichtversicherung besteht bei der:

BGV / Badische Versicherungen
Durlacher Allee 56, 76131 Karlsruhe
Versicherungsnummer: V20/236 333/001

Geltungsbereich: weltwei